Mit der geplanten Registrierkassenpflicht zum 1.Januar 2027 möchte das Finanzministerium einer vermeintlichen Steuerhinterziehung entgegenwirken. Dieser Denkansatz beinhaltet, dass ca.114.000 Unternehmen, die die offene Ladenkasse verwenden, grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt werden. Der Erwerb der geforderten Registrierkassen ist teuer und nicht darstellbar für viele Betriebe des Einzelhandels, auf Wochenmärkten und Jahrmärkten. Sie sind somit in ihrer Existenz bedroht und daraus folgt in letzter Konsequenz die Betriebsaufgabe. Außerdem erschwert diese Maßnahme den Einstieg in die Selbständigkeit und führt zu noch weniger Neugründungen im Kleinstgewerbe. Das kann nicht im Sinn unseres Bundes-und Landesverbandes sein, nicht im Sinn des Bürgers und nicht im Sinn einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Wir fordern deshalb eine Ausnahmelösung für kleine Unternehmen, wie zum Beispiel eine höhere Umsatzgrenze für die angestrebte verpflichtende Maßnahme der „Registrierkassenpflicht“, oder aufgrund der Besonderheit unseres Gewerbes eine gänzliche Ausnahme. Wie das Finanzministerium zu der Erkenntnis kommt, dass ein Betrieb mit 100.000 Euro Umsatz zu größeren Betrieben zählt ist uns schleierhaft, da in unserer Branche allenfalls ein Rohgewinn von maximal 40.000 Euro zu erwarten ist, aus dem noch alle Betriebs- und Personalkosten etc. abgezogen werden müssen, um einen Gewinn zu erzielen. Für den Betriebsinhaber wird somit ein Gewinn unter dem Existenzminimum verbleiben.

Der Vergleich, dass durch den geplanten Wegfall der Bonpflicht bis 30 Euro, Geld und Papier in Höhe von 89 Millionen eingespart würden, in Relation gesetzt zu den Anschaffungskosten einer Registrierkasse in Höhe von 99 Millionen für alle betroffenen Unternehmen ist nicht hinnehmbar, zumal es nicht denselben Unternehmer trifft.
Wer spart hier ein? In unserem Gewerbe vergleichen wir auch keine selbst erzeugten Äpfel mit einer Karussellfahrt o.ä. hier bleibt zum Glück der Schaden begrenzt. Mit der Umsetzung der Registrierkassenpflicht wäre der Schaden nicht mehr reparabel, weil die Betriebe nach Umsetzung derselben schließen und ihre Betriebe nicht wieder öffnen werden.

Die wesentlichen Gegenargumente aus dem Positionspapier unseres Bundesverbandes BSM zur geplanten Registrierkassenpflicht sind:

  • Unzuverlässige Internetverbindungen auf Volksfesten und Märkten
  • Platzmangel in Schaustellerbetrieben und Verkaufsständen
  • Technische Beeinträchtigungen durch Fette, Öle, Hitze oder Kälte
  • Zweifel an der Eignung mobiler Kassensysteme für dauerhaften Außeneinsatz
  • Stoßzeiten mit hoher Transaktionsdichte, die durch Einzelbuchung erheblich verzögert würden, macht die jetzige Effizienz nicht mehr möglich
  • Fehlende Barcodes und dadurch notwendige manuelle Erfassung
  • Vertriebsformen ohne feste Betriebsstätte (z. B. Bauchladenverkauf, Ballonverkauf)
  • Hoher finanzieller Aufwand für Anschaffung und Wartung
  • Widerspruch zum politisch formulierten Ziel des Bürokratieabbaus
    Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Marktbericht 2026/1.

Es folgt ein Bericht der Tagesschau vom 04.06.2026 zu diesem Thema:
Elektronische Kassen sollen Pflicht werden
Das Bundesfinanzministerium plant offenbar, für größere Betriebe ab dem kommenden Jahr manipulationssichere Kassen vorzuschreiben. Im Gegenzug soll bei kleinen Beträgen die umstrittene Bonpflicht wegfallen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will bei größeren Betrieben mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassen offenbar vorschreiben. Damit soll Steuerhinterziehung schwieriger werden, wie aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Ab Januar 2027 sollen Firmen demnach zur Nutzung manipulationssicherer Kassen verpflichtet werden. Wer sich der geplanten Kassenpflicht verweigert, muss dem Entwurf zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Zudem sind deutlich härtere Strafen für die Manipulation von Kassenaufzeichnungen vorgesehen. Das Anbieten oder Nutzen von Manipulations-Software soll künftig als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Darüber hinaus soll die seit Jahren umstrittene Belegausgabepflicht für Kleinbeträge gelockert werden, um die Flut von Papierbons einzudämmen. "Zur Entlastung der Wirtschaft und zum Umweltschutz soll anstelle einer allgemeinen Belegausgabepflicht eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden", heißt es in dem Dokument. "Bis zu diesem Gesamtbetrag muss keine steuerliche Belegausgabe mehr erfolgen", so das Ministerium weiter. "Mit dieser Bagatellgrenze können eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden." Unzählige Bons werden im Einzelhandel weggeschmissen, weil die Kundinnen und Kunden sie nicht haben wollen. Langfristig soll der Beleg vollständig durch digitale Alternativen ersetzt werden, die man bei Bedarf abrufen kann - etwa per QR-Code. Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden. Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands. Laut Entwurf rechnet das Ministerium für die betroffenen Unternehmen nun mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von knapp 99 Millionen Euro - vor allem für die Anschaffung neuer Kassensysteme. Dem stehe jedoch eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro gegenüber. Diese entstehe durch die Umstellung auf digitale Belege. "Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten", heißt es.